Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Großzügige Lockerungen ab heute im Saarland

Nach dem Bund-Länder-Beschluss von Mitte Februar werden heute die Corona-Regeln weiter gelockert, dazu zählen u.a. eine gelockerte Maskenpflicht und die 3G-Regelung in der Gastronomie

Eine Mund-Nase-Bedeckung muss im Freien nur noch bei Veranstaltungen getragen werden. In Innenräumen und bei Veranstaltungen im Saarland entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein.

Die Auslastungsgrenze von überregionalen Großveranstaltungen - dazu zählen auch Sportveranstaltungen - werden erhöht: 60 % im Innenbereich mit maximal 6.000 Besuchern und 75 % im Außenbereich mit maximal 25.000 Besuchern. Zudem entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen, wenn 2G plus eingehalten wird. Der Testnachweis bei Eintritt darf hierbei nicht älter als sechs Stunden sein.

Alle Bereiche und Aktivitäten, in denen bislang 2G oder 2G-plus galt, dürfen nun wieder unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) besucht werden. Dazu zählen:

  • Friseurläden
  • Schwimmbäder und Saunen
  • Teilnahme am Sportbetrieb / Fitnessstudios
  • Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos
  • öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher
  • außerschulische Bildungsveranstaltungen

Ausnahme: Die bislang geschlossenen Diskotheken und Clubs dürfen unter 2G plus-Zugangsregeln wieder öffnen. Auch der Zutritt zu Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern ist nur für Geimpfte und Genesene erlaubt. 

In der Hotellerie bzw. bei Busreisen muss der Testnachweis bei Ungeimpften entweder alle 72 Stunden erbracht werden oder alternativ bei Anreise einmalig ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden.

Der nächste Öffnungsschritt soll am 20. März 2022 folgen.