Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Sonderkonjunkturprogramm für das saarländische Gastgewerbe ist gestartet

Das saarländische Wirtschaftsministerium stellt für Hotels und Gaststätten drei Millionen Euro zur Unterstützung für Zukunftsinvestitionen bereit.

Um den Unternehmen im Gastgewerbe nach den bisherigen Förderprogrammen eine Perspektive zu geben und zukunftssichere Investitionen zu ermöglichen, stellt das Land als ergänzendes Programm zu den Maßnahmen des Bundes zur Stabilisierung des Gastgewerbes Mittel von insgesamt 3 Mio. Euro aufgeteilt auf die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung.

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Erweiterung der Betriebe durch Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten – unter der Voraussetzung, dass 30 Prozent der Kosten in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung aufgewendet werden. Antragsberechtigt sind bereits im Jahr 2019 am Markt tätige oder im Zuge der Corona-Pandemie stillgelegte kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte im Saarland.

>>> Antrag für KMU des Berherbergungs- und/oder Beherbergungsgewerbes

>>> Richtlinie und Anlage zur Richtlinie

>>> FAQ

>>> Informationen zur Datenverarbeitung für Betroffene nach der EU-DSGVO

Weitere Infos finden Sie außerdem hier.