Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Neue Hilfe in der Corona-Krise: Härtefallhilfe Saarland startet

Ab sofort können Unternehmen, bei denen bestehende Corona-Hilfen nicht greifen, Härtefallhilfe beantragen. Bund und Länder stellen dafür bundesweit in 2021 insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.

Trotz zahlreicher Wirtschafts- und Finanzhilfen des Bundes und der Länder kann es in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen.

In diesen Fällen soll die Härtefallhilfe Saarland ergänzend zu den bisherigen Hilfsprogrammen auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen darstellen. Die Härtefallhilfen sind ein gemeinsam von Bund und Ländern finanziertes Programm, dessen individuelle Programmgestaltung den Bundesländern überlassen wird. Die Auszahlung erfolgt einmalig „aus Gründen der Billigkeit“ im Ermessen der Länder. Die Härtefallhilfe Saarland wird grundsätzlich für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gewährt.

Ein Härtefall im Sinne der Härtefallhilfe Saarland liegt grundsätzlich dann vor, wenn auf ein Unternehmen die folgenden beiden Merkmale zutreffen:

  • Das Unternehmen befindet sich in einer existenzbedrohlichen Situation, die auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Die Härtefallhilfe Saarland muss geeignet sein, um den Fortbestand des Unternehmens dauerhaft zu sichern.
  • Keine Antragberechtigung zu den Corona-Überbrückungshilfen oder außerordentliche Wirtschaftshilfen für November und Dezember 2020 des Bundes für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 (muss im Antrag begründet werden)

Die Höhe der Härtefallhilfe richtet sich nach den im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ erstattungsfähigen Fixkosten und ist auf 100.000,- Euro begrenzt. Förderungen mit einem Antragsvolumen unterhalb von 5.000,- Euro sind ausgeschlossen. 

Der Antrag auf Härtefallhilfe Saarland kann nur von prüfenden Dritten (beispielsweise einem/r Steuerberater/in) auf der länderübergreifenden Antragsplattform, die bereits zur Beantragung der Überbrückungshilfen genutzt wird, gestellt werden.

Antragsfrist ist der 31. Oktober 2021.

Die Richtlinien zum Programm stehen hier zum Download bereit. Weitere Infos erhalten Sie hier.