Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 01. Januar bus 30 Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist.
Antragsberechtigt sind Soloselbständige aller Branchen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen (können) und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus einer gewerblichen und / oder freiberuflichenTätigkeit erzielt haben.
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