Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Preisdeckel für Strom, Wärme und Gas

Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Privathaushalte und Unternehmen sollen ab 1. März 2023 bis 30. April 2024 mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

Gas- und Wärmepreisbremse

Für private Haushalte und KMU

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gas- und Wärmepreise ab 1. März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Für die Industrie

Der Gaspreis für Industriekunden soll ab Januar 2023 auf 7 Cent netto gedeckelt werden, der Wärmepreis auf 7,5 Cent. Diese Preise sollen für 70% des Jahresverbrauchs auf Basis des Jahres 2021 gelten.

Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für diese gelten die selben Konditionen wie für die Industrie. Darüber hinaus stellt der Bund insgesamt 8 Mrd. Euro für besondere Hilfsfonds zu Verfügung, um die Versorgung flächendeckend zu gewährleisten.

Strompreisbremse

Für private Haushalte und kleine Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80% des historischen Verbrauchs (in der Regel der Verbrauch im Vorjahr). Mittlere und große Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr zahlen für ein Kontingent von 70% ihres historischen Verbrauchs 13 Cent pro Kilowattstunde. Oberhalb der jeweiligen Kontingente gilt dann der vertraglich vereinbarte Preis.

 

Der Bund finanziert die Gas- und Wärmepreisbremse im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms. Die Finanzierung der Strompreisbremse wird u. a. durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen, die die Stromerzeuger aktuell durch die Situation am Strommarkt erzielen, gedeckt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie in der FAQ-Liste des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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