Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Ladestationen für Elektrofahrzeuge von Unternehmen

KfW-Zuschuss läuft Ende des Jahres aus

  • Höhe Zuschuss: bis zu 900 € pro Ladepunkt (bei Gesamtkosten von mind. 1.285,71 €)
  • Fördergegenstand:       
    • Kaufs und Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
      (bis 22 kW Ladeleistung, siehe Liste geförderter Ladestationen)
    • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
  • Förderberechtigte:        
    •     Unternehmen
    •     Einzelunternehmer
    •     freiberuflich Tätige
    •     kommunale Unternehmen
    •     Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern und Verbände
    •     gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Laufzeit: voraussichtlich bis Dezember 2022

Weitere Infos zu diesem Programm finden Sie hier.

Die Antragsstellung ist nur online möglich - hier.

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