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Kontakt
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
im Landkreis Neunkirchen mbH
(WFG) (0 68 21) 80 01
info(at)wfg-nk.de
Bliespromenade 5
66538 Neunkirchen
Hier stellen wir weitere wichtige Informationen für Unternehmer zum Download bereit:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (vom 20.08.2020) zur Konkretisierung der allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (vom 16.04.2020)
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (gültig ab 24.08.2020), vulgo: Bußgeldkatalog
Hilfreiche Tipps zum Erhalt und zur Sicherung der Liquidität
Musterantrag zur Möglichkeit der Stundung von Sozialabgaben: Unternehmen, freiwillig Versicherte und Selbstständige können sich formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV an ihre zuständigen Krankenkassen wenden und eine Stundung der Sozialversicherungsabgaben beantragen. Der Antrag für den Monat April muss bis spätestens einen Arbeitstag vor regulärer Fälligkeit gestellt werden.
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus