Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur ist gestartet

Schätzungsweise 60-85 % der Ladevorgänge von Elektroautos erfolgen im nicht öffentlichen Bereich. Zum Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur wird nun der Aufbau von Lademöglichkeiten an Mitarbeiterparkplätzen gefördert.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein. Das Gesamtfördervolumen beträgt 350 Millionen Euro.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

  • Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 900 Euro pro Ladepunkt
  • Die Förderung ist für Unternehmen auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt und erfolgt gemäß De-minimis-Verordnung
  • Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert

Details zur Beantragung finden Sie auf der Seite der KfW.
Die Richtlinien zum Nachlesen können Sie hier downloaden.

Hersteller von Ladevorrichtungen können die Förderfähigkeit ihrer Produkte überprüfen lassen. Sofern alle technischen Anforderungen erfüllt sind, werden die Produkte in die Liste der förderfähigen Ladevorrichtungen aufgenommen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

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