Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Verlängerung der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe bis Jahresende

Immer noch haben einige Branchen Corona-bedingt mit Einschränkungen und als Folge mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Daher wurde die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die nun von der Regierung bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitestgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Unverändert bleiben Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt wie zuvor durch prüfende Dritte.

Ebenfalls verlängert wird die "Neustarthilfe Plus", mit der Soloselbständige unterstützt werden. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige zusätzlich insgesamt bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten, sofern ihr Umsatz durch Corona weiterhin eingeschränkt bleibt.

Nicht fortgeführt wird laut Bundesregierung hingegen die sog. "Restart-Prämie", mit der der Übergang vom Lockdown zur Wiederöffnung erleichtert werden sollte. Diese habe "ihren Zweck erfüllt", heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus.

Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

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