Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Antragsstellung für die Neustarthilfe Plus gestartet

Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin Unterstützung.

Mit der Neustarthilfe Plus werden Unternehmen und Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit weiterhin Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.

Ab sofort können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge auf Neustarthilfe Plus über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe Plus an den bisherigen Regelungen.

Die wichtigsten Infos zur Neustarthilfe Plus:

  • Mit der Fortführung als Neustarthilfe Plus im dritten Quartal erhöht sich die Unterstützung für Soloselbstständige von bislang max. 1.250 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021. Der einmalige Zuschuss von max. 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von max. 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Juli bis September 2021 noch nicht feststehen.
  • Die Bedingungen zur Endabrechnung der Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021) werden in der Neustarthilfe Plus fortgeschrieben. Die dort anzugebenden Umsätze beziehen sich nunmehr auf den dreimonatigen Förderzeitraum Juli bis September 2021.
  • Auch die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für Antragstellende in Elternzeit, werden – mit leichten Anpassungen an den kürzeren Förderzeitraum von drei Monaten – fortgeführt.

Weitere Infos sowie die FAQ zur Neustarthilfe Plus finden Sie hier.