Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Corona-Arbeitsschutzregeln verlängert und angepasst

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis zum 10. September 2021 fort. Arbeitgeber bleiben also verpflichtet, mindestens zwei Mal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Vollständig Geimpfte und von einer CoViD-19-Erkrankung Genesene bilden die Ausnahme.

Außerdem entfallen künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 Quadratmeter pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.

In den Betrieben müssen medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Weitere Infos zu den Regelungen, die am 01. Juli 2021 in Kraft treten, finden Sie hier.