Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Verlängerung von Corona-Hilfen

Aufgrund der Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen werden die Corona-Hilfen ein weiteres Mal bis September 2021 ausgeweitet.

Die Bundesregierung hat die Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert. Die bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Zugangerleichterungen gelten nun auch für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Das geht aus der "Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" hervor, die im Juni 2021 in Kraft treten soll.

Auch die Überbrückungshilfe III (ÜH III) für Unternehmen und Solo-Selbständige werden als sog. Überbrückungshilfe III Plus überwiegend mit den gleichen Förderbedingungen bis September 2021 verlängert. Das gleiche gilt für die Neustarthilfe, die als Neustarthilfe Plus fortgeführt wird.

Auch die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit den anderen Corona-Hilfen ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert werden.

Neben den Verlängerungen soll es bei den Wirtschaftshilfen auch einige Modifikationen geben: neu zur ÜH III kommt u.a. die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Neben der Verlängerung der Neustarthilfe für Soloselbständige wird sie auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres erhöht.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.