Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Modifizierungen bei der Überbrückungshilfe III

Mit zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise.

Deutliche Verbesserungen der Unterstützungsleistung und neuer Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die wirtschaftlich schwer von der Corona-Krise betroffen sind

Unternehmen, die durch monatelange Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, können für den Zeitraum April 2021 bis Juni 2021 verbesserte Unterstützungsleistungen aus der staatlichen Finanzhilfe ÜH III und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss erhalten.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

Wenn ein Unternehmen in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzrückgang von jeweils mehr als 50 Prozent zu verzeichnen hat, wird ein zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Dieser Eigenkapitalzuschuss kann bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten betragen. Ab dem 3. Monat des nachgewiesenen Umsatzeinbruchs beträgt der Zuschuss 25 Prozent. Ab dem 4. Monat 35 Prozent und dann ab dem 5. Monat 40 Prozent.

Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erlitten haben, erhalten nunmehr 100 Prozent Fixkostenerstattung anstatt wie bisher nur 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Neu ist die Regelung, dass auch Unternehmen mit einem Gründungsdatum zwischen dem 30. April 2020 und dem 31. Oktober 2020 antragsberechtigt sind.

Anträge können bis 31. August 2021 gestellt werden.

Weitere Neuerungen und umfassende Informationen zur ÜH III finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.ueberbrückungshilfe.de und in den FAQ.