Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH

 

Corona-Lockdown bis 07. März 2021 verlängert

Mit Blick auf die aufgetretenen Virus-Mutationen wurden die grundsätzlichen Einschränkungen bis einschließlich 07. März 2021 bundesweit verlängert.

Der seit 16. Dezember 2020 bestehende Lockdown beinhaltet nach wie vor vornehmlich die Schließung der Geschäfte, die keine Produkte des täglichen Bedarfs abdecken.

Von der Schließung NICHT betroffen sind:

    ·         Einzelhandel und Wochenmärkte für Lebensmittel sowie Direktvermarkter

    ·         Abhol- und Lieferdienste

    ·         Getränkemärkte

    ·         Reformhäuser

    ·         Babyfachmärkte

    ·         Apotheken und Sanitätshäuser

    ·         Drogerien

    ·         Optiker und Hörgeräteakustiker

    ·         Tankstellen

    ·         Kfz- und Fahrradwerkstätten

    ·         Banken und Sparkassen

    ·         Poststellen

    ·         Reinigungen und Waschsalons

    ·         Zeitungsverkauf

    ·         Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte

    ·         Weihnachtsbaumverkauf

    ·         Großhandel

Auch medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiterhin möglich.

Aktuelle Neuerungen gibt es nur bei den Friseuren und Schulen im Saarland:
Nach den Winterferien, also ab dem 22. Februar 2021, werden die Grundschulen im Wechselunterricht öffnen. Danach sollen sukzessive die weiterführenden Schulen folgen.

Friseure dürfen bereits ab dem 01. März 2021 unter strengen Hygieneauflagen öffnen.

Weitere Lockerungen sind laut Corona-Gipfel bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich: Dazu gehören dann die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter, die Öffnung von Museen und Galerien sowie von körpernahen Dienstleitungsbetrieben.

Am 03. März 2021 wollen sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen erneut beraten.