Bei beiden Programmen werden betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die als direkte Folge der Schaffung oder der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen, gefördert. Für beide Programme gelten im Wesentlichen die gleichen Fördervoraussetzungen. Welches Programm jeweils zur Anwendung kommt, hängt vom Investitionsort ab (siehe Übersichtskarte).
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden sich auf der Website des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes. Ansprechpartner ist Referat B/3, Investions- und Regionalförderung, Tel. 0681/501-4532, E-Mail:referat.b3@ wirtschaft.saarland.de
Bild: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie