Gefördert werden dabei Maßnahmen, die der Weiterbildung der Beschäftigten dienen und in einem fachlichen Zusammenhang zu der jetzigen oder einer künftigen Tätigkeit der Beschäftigten im Unternehmen stehen. Die Betriebsstätte muss dabei im Saarland liegen.
Die Förderung stellt sich dar als 40 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten Ihrer Beschäftigten, max. 2.000 € pro Beschäftigtem und Maßnahme.
Dazu muss man sich als Unternehmen (1.) registrieren und die KMU-Eigenschaft bestätigen, (2.) den Antrag stellen, und (3.) nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme den Verwendungsnachweis an die KdW-Servicestelle weiterleiten, um (4.) die Förderung zu erhalten.
Den detaillierten Ablaufplan steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KdW-Servicestelle.